Rechtsanwältin Fabiana Manz
Frau Rechtsanwältin Fabiana Manz absolvierte das 1. Staatsexamen mit dem Schwerpunkt Strafrecht/Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Tübingen. Hieran schloss sich unmittelbar das Referendariat am Landgericht Tübingen, wiederum mit dem Schwerpunkt Strafrecht, an. Im Rahmen des Referendariats absolvierte sie unter anderem Stationen bei der Staatsanwaltschaft Tübingen und einer international tätigen Kanzlei in Rom.
Bis Ende 2024 war Frau Rechtsanwältin Manz in einer mittelständischen Kanzlei im Raum Stuttgart tätig und führte dort ein eigenes Referat im Bereich des Strafrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsrechts und allgemeinen Zivilrechts.
Frau Rechtsanwältin Manz berät Sie in allen Fragen des Strafrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsrechts und allgemeinen Zivilrechts.